Tipp Nr. 42: Die vorweggenommene Abmahnung
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist regelmäßig nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor vergeblich abgemahnt hat. Außerdem ist die Abmahnung neuerdings auch im
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist regelmäßig nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor vergeblich abgemahnt hat. Außerdem ist die Abmahnung neuerdings auch im
Für Arbeitgeber wird es immer schwieriger, geeignete Arbeitnehmer zu finden. Dies beruht unter anderem auf dem demographischen Wandel. Das Ziel: Arbeitgeber sind deshalb verstärkt darauf
Mitgliedern des Betriebsrats sind nach § 37 Abs. 1 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach
Ein Arbeitgeber ist daran interessiert, nur solche Arbeitnehmer einzustellen, die die von ihm erwarteten fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen. Hat er bereits ein Arbeitsverhältnis begründet,
Ein Arbeitgeber ist daran interessiert, nur solche Arbeitnehmer einzustellen, die die von ihm erwarteten fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen. Hat er bereits ein Arbeitsverhältnis begründet,