Was ist Strategisches Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht in Deutschland wird von Unternehmen häufig als Belastung empfunden. Eine wichtige Ursache hierfür ist die Darstellung in den Medien. Wahrgenommen werden von Unternehmen regelmäßig höchstrichterliche Entscheidungen, in denen Arbeitgeber ihr Ziel nicht erreicht haben. Gezeigt wird, „Was nicht geht“. Dies aber ist für Unternehmen betriebswirtschaftlich nicht von Interesse. Für sie zählt allein „Was geht“. Dieser Zielorientierung dient das Strategische Arbeitsrecht, das Herr Professor Dr. Kleinebrink an der Hochschule Niederrhein lehrt und zu dem er viele Fachbeiträge veröffentlicht hat.
Die Lehre vom Strategischen Arbeitsrecht zeigt, auf welchen arbeitsrechtlichen Wegen ein vom Unternehmen vorgegebenes betriebswirtschaftliches Ziel erreicht werden kann und welche Chancen und Risiken die jeweilige Vorgehensweise bietet. Das Arbeitsrecht wird gleichsam zielorientiert angewandt. Die verschiedenen Wege werden dann insbesondere hinsichtlich ihrer rechtlichen, materiellen (insbesondere Kosten), immateriellen Risiken (z.B. Ruf des Unternehmens, „politische“ Nachteile) bewertet.
Für die Unternehmensführung ist die Ausrichtung am Strategischen Arbeitsrecht zwingend, um die Gefahr einer persönlichen Haftung aufgrund von Fehlentscheidungen zu verringern. Allerdings setzt eine derartige Haftungsprivilegierung eines Organs im Rahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens voraus, dass sein unternehmerisches Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht. Dies erfordert, dass das Organ in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt.
Die Führung eines Unternehmens kann in verschiedene Phasen gegliedert werden. Dies sind Planung, Entscheidung, Ausführung und Kontrolle. Diesem Grundkonzept folgt im Wesentlichen das Strategische Arbeitsrecht. Folgende Schritte sind vorzunehmen:
- Bestimmung des zu erreichenden betriebswirtschaftlichen Ziels
- Bestimmung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten
- Bewertung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten
- Formulierung und Umsetzung einer arbeitsrechtlichen Strategie
- Kontrolle der Umsetzung der gefundenen Strategie
- Kontrolle bei der Umsetzung der Maßnahme
- Kontrolle nach der Umsetzung der Maßnahme
- Berücksichtigung neuer Entwicklungen nach Umsetzung der Maßnahme
Herr Professor Dr. Kleinebrink hat die Lehre vom Strategischen Arbeitsrecht im Rahmen seiner Tätigkeit in dieser Form für die Hochschule Niederrhein entwickelt. Er hält dort Vorlesungen zum Strategischen Arbeitsrecht, um Studenten Entscheidungshilfen für Ihre künftigen Aufgaben als Führungskräfte und Unternehmer zu geben. Zu einzelnen Themen des Strategischen Arbeitsrechts veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften. Grundlegend ist die Lehre vom Strategischen Arbeitsrecht von ihm erstmals dargestellt worden in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ 2010 S. 2448ff.

Prof. Dr. jur. Wolfgang Kleinebrink

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