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Tipp Nr. 196: Der richtige Umgang mit der Bewerbung eines Teilzeitbeschäftigten auf eine Vollzeitstelle

Ein Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, nach § 9 S. 1 TzBfG bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen. Ausnahmen sind nach dieser Vorschrift unter anderem möglich, wenn kein entsprechender freier Arbeitsplatz zur Verfügung

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Was ist Strategisches Arbeitsrecht?

Zeigen „was geht“

Das Arbeitsrecht in Deutschland wird von Unternehmen häufig als Belastung empfunden. Eine wichtige Ursache hierfür ist die Darstellung in den Medien. Wahrgenommen werden von Unternehmen regelmäßig höchstrichterliche Entscheidungen, in denen Arbeitgeber ihr Ziel nicht erreicht haben. Gezeigt wird, „Was nicht geht“. Dies aber ist für Unternehmen betriebswirtschaftlich nicht von Interesse. Für sie zählt allein „Was geht“.

Dieser Zielorientierung dient das Strategischen Arbeitsrecht, das Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink während seiner Tätigkeit an der Hochschule Niederrhein entwickelt hat und zu dem er ständig neue Fachbeiträge veröffentlicht.

Zeigen „was geht“

Das Arbeitsrecht in Deutschland wird von Unternehmen häufig als Belastung empfunden. Eine wichtige Ursache hierfür ist die Darstellung in den Medien. Wahrgenommen werden von Unternehmen regelmäßig höchstrichterliche Entscheidungen, in denen Arbeitgeber ihr Ziel nicht erreicht haben. Gezeigt wird, „Was nicht geht“. Dies aber ist für Unternehmen betriebswirtschaftlich nicht von Interesse. Für sie zählt allein „Was geht“.

Dieser Zielorientierung dient das Strategischen Arbeitsrecht, das Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink während seiner Tätigkeit an der Hochschule Niederrhein entwickelt hat und zu dem er ständig neue Fachbeiträge veröffentlicht.

Chancen nutzen

Die Lehre vom Strategischen Arbeitsrecht zeigt, auf welchen arbeitsrechtlichen Wegen ein vom Unternehmen vorgegebenes betriebswirtschaftliches Ziel erreicht werden kann und welche Chancen und Risiken die jeweilige Vorgehensweise bietet.

Das Arbeitsrecht wird gleichsam zielorientiert angewandt. Die verschiedenen Wege werden dann insbesondere hinsichtlich ihrer rechtlichen, materiellen (insbesondere Kosten), immateriellen Risiken (z.B. Ruf des Unternehmens, „politische“ Nachteile) bewertet.

Chancen nutzen

Die Lehre vom Strategischen Arbeitsrecht zeigt, auf welchen arbeitsrechtlichen Wegen ein vom Unternehmen vorgegebenes betriebswirtschaftliches Ziel erreicht werden kann und welche Chancen und Risiken die jeweilige Vorgehensweise bietet.

Das Arbeitsrecht wird gleichsam zielorientiert angewandt. Die verschiedenen Wege werden dann insbesondere hinsichtlich ihrer rechtlichen, materiellen (insbesondere Kosten), immateriellen Risiken (z.B. Ruf des Unternehmens, „politische“ Nachteile) bewertet.

Risiken erkennen

Für die Unternehmensführung ist die Ausrichtung am Strategischen Arbeitsrecht zwingend, um die Gefahr einer persönlichen Haftung aufgrund von Fehlentscheidungen zu verringern. 

Allerdings setzt eine derartige Haftungsprivilegierung eines Organs im Rahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens voraus, dass sein unternehmerisches Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht.

Dies erfordert, dass das Organ in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt.

Risiken erkennen

Für die Unternehmensführung ist die Ausrichtung am Strategischen Arbeitsrecht zwingend, um die Gefahr einer persönlichen Haftung aufgrund von Fehlentscheidungen zu verringern. 

Allerdings setzt eine derartige Haftungsprivilegierung eines Organs im Rahmen des ihm zustehenden unternehmerischen Ermessens voraus, dass sein unternehmerisches Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht.

Dies erfordert, dass das Organ in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzt und den erkennbaren Risiken Rechnung trägt.

Unternehmensführung mit dem strategischen Arbeitsrecht

Unternehmens-Führung mit dem strategischen Arbeitsrecht

Die Führung eines Unternehmens kann in verschiedene Phasen gegliedert werden. Dies sind Planung, Entscheidung, Ausführung und Kontrolle. Diesem Grundkonzept folgt im Wesentlichen das Strategische Arbeitsrecht. Folgende Schritte sind vorzunehmen:

  • Bestimmung des zu erreichenden betriebswirtschaftlichen Ziels
  • Bestimmung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten
  • Bewertung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten
  • Formulierung und Umsetzung einer arbeitsrechtlichen Strategie
  • Kontrolle der Umsetzung der gefundenen Strategie
  • Kontrolle bei der Umsetzung der Maßnahme
  • Kontrolle nach der Umsetzung der Maßnahme
  • Berücksichtigung neuer Entwicklungen nach Umsetzung der Maßnahme

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Wolfgang Kleinebrink

Professor Dr.
Wolfgang Kleinebrink

Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink hat die Lehre vom Strategischen Arbeitsrecht im Rahmen seiner Tätigkeit für die Hochschule Niederrhein entwickelt. Zu einzelnen Themen des strategischen Arbeitsrechts hält er Vorträge und veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften. Grundlegend ist die Lehre vom Strategischen Arbeitsrecht von ihm erstmals in der Fachzeitschrift Der Betrieb 2010, Seite 2148 ff. dargestellt worden.

Prof. Dr. jur. Wolfgang Kleinebrink ist Sprecher der Geschäftsführung der Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. (VBU) und innerhalb der Geschäftsführung u. a. zuständig für den Bereich Arbeitsrechtliche Grundsatzfragen. Außerdem ist er u. a. Geschäftsführer der Textilakademie NRW gGmbH.

Als Dozent ist er u.a. ständiger Referent bei Seminaren des Bildungswerks der nordrhein-westfälischen Wirtschaft e.V.,  sowie der Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. (VBU) mit bisher insgesamt mehreren tausend Teilnehmern.

Herr Prof. Dr. Kleinebrink gehört verschiedenen Gremien an, so z.B. dem Arbeitsrechtsausschuss der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Außerdem ist er ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und dort dem 7. Senat zugeteilt.

Die Personalpraxis unterstützt Herr Prof. Dr. Kleinebrink mit praxisorientierter Forschung und Lehre. Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Niederrhein und lehrt dort Strategisches Arbeitsrecht. Die Hochschule Niederrhein hat Herrn Dr. W. Kleinebrink zum Honorarprofessor ernannt. Er hat viele Bücher, Buchbeiträge und  Fachaufsätze zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht verfasst. Prof. Dr. Kleinebrink ist u. a. ständiger Mitarbeiter der im Otto-Schmidt-Verlag, Köln, erscheinenden arbeitsrechtlichen Fachzeitschrift „Der Arbeits-Rechts-Berater“ und Mitautor des Beck Personal-Portals. Ferner ist er im Herausgeberbeirat der Fachzeitschrift „Der Betrieb“.

Schwarz auf Weiß

Folgende Veröffentlichungen von Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink beschäftigen sich mit Fragen des Strategischen Arbeitsrechts (Auswahl)

Grundlagenaufsatz:

Strategisches Arbeitsrecht – Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Betriebswirtschaftslehre, Der Betrieb 2010, 2448 – 2452

Sonstige Veröffentlichungen (Auswahl)

Interessenausgleich und Sozialplan bei Transfermaßnahmen, ZAU 2024, 45 

Der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, ArbRB 2024, 50

Der richtige Umgang mit dem Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ARP 2024, 42

Das Schicksal des Arbeitsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers bei einem Betriebsübergang, GmbHR 2024, 287-294

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als politische Betätigung im Betrieb, DB 2024, 1343

Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Wartezeitkündigungen, ArbRB 2024, 183

Die Bestimmung der richtigen Betriebsratsvergütung nach neuem Recht, DB 2024, 1883

Laden Sie sich die komplette Liste als PDF herunter

Persönlich und nah

Folgende Vorträge und Seminare, die sich auch mit Fragen des Strategischen Arbeitsrecht beschäftigen, hat Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink bereits durchgeführt:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Strategien zur Vermeidung von rechtswidrigen Diskriminierungen
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Fortgeschrittene
  • Kostenreduzierung durch flexible Vertragsgestaltung
  • Die richtige Strategie bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Vermeidbare arbeitsrechtliche Fehler bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Arbeitsrechtliche Strategien in der Finanz- und Wirtschaftskrise
  • Flexibler Personaleinsatz
  • Arbeitsrecht für Existenzgründer
  • Arbeitsrecht für betriebliche Führungskräfte
  • Der richtige Umgang mit Schlechtleistern
  • Der richtige Umgang mit schwerbehinderten Menschen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Teilzeit und Elternzeit in der betrieblichen Praxis
  • Der richtige Umgang mit der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern
  • Straftaten im Betrieb – die richtigen Strategien für Arbeitgeber
  • Compliance im Arbeitsrecht
  • Datenschutz im  Arbeitsverhältnis
  • Betriebsübergang – rechtliche Grundlagen und Strategien
  • Das Berufsbildungsgesetz – Der rechtliche Umgang mit Auszubildenden im Betrieb
  • Strategien zur rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Die Abmahnung in der betrieblichen Praxis
  • Der Aufhebungsvertrag – Strategien für Arbeitgeber
  • Die betriebsbedingte Kündigung in der Finanz- und Wirtschaftskrise – die richtigen Strategien
  • Die richtige Strategie bei der verhaltensbedingten Kündigung
  • Die richtige Strategie bei der krankheitsbedingten Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats und der Gewerkschaft bei Personalabbaumaßnahmen – Interessenausgleich, Sozialplan, Transfersozialplan, Tarifsozialplan
  • Transfersozialplan und Transfergesellschaft
  • Grenzen der Betriebsratstätigkeit
  • Individualrechtliche Folgen betriebsverfassungsrechtlicher Verstöße
  • Vermeidbare arbeitsrechtliche Fehler im Betriebsverfassungsrecht

©2023 Prof. Dr. Kleinebrink