Tipp Nr. 205 Betriebsratswahl 2026: Kann der Arbeitgeber die Dauer der Amtszeit des Betriebsrats und/oder seiner Mitglieder bestimmen?
Die Dauer der Amtszeit eines 2022 gewählten Betriebsrats ist gesetzlich geregelt. Die regelmäßige Amtszeit beträgt vier Jahre (§ 21 S. 1 BetrVG). Sie beginnt mit Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats (§ 21 S. 2 BetrVG). Sie endet genau vier Jahre später (§§ 188 Abs. 1, 187 Abs. 2 BGB).