Tipp Nr. 19: Vermeidung von Doppelzahlungen bei Urlaubsabgeltung
Kann ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Erholungsurlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr in Natur nehmen, so hat der Arbeitgeber ihm diesen
Kann ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Erholungsurlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr in Natur nehmen, so hat der Arbeitgeber ihm diesen
Arbeitgeber sind regelmäßig daran interessiert, dass Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Unternehmen ausscheiden, damit z.B. Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung als Arbeitnehmer weiter beschäftigt
Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine freie Stelle zu besetzen, führt er regelmäßig mit Bewerbern Vorstellungsgespräche, um den für diese freie Stelle geeigneten Arbeitnehmer zu finden. Das
Viele Arbeitgeber beklagen, dass die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu hoch sind. Wichtig ist deshalb, alle Möglichkeiten zu nutzen, um diese Kosten so
Ein Arbeitgeber bleibt zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden verhindert ist, seine Arbeitsleistung