Tipp Nr. 126: Verlängerung der kündigungsrechtlichen „Probezeit“
Ziel eines Arbeitgebers ist, sich möglichst ohne finanzielle Risiken von einem erst vor kurzem eingestellten Arbeitnehmer zu trennen, wenn er der Auffassung ist, dass dieser
Ziel eines Arbeitgebers ist, sich möglichst ohne finanzielle Risiken von einem erst vor kurzem eingestellten Arbeitnehmer zu trennen, wenn er der Auffassung ist, dass dieser
Ziel eines Arbeitgebers ist, finanzielle Regelungen in Arbeitsverträgen möglichst flexibel verhalten, um Personalkosten, sofern notwendig, möglichst schnell reduzieren zu können. Eine Möglichkeit, diese Flexibilisierung zu
Arbeitgeber sind regelmäßig daran interessiert, genügend Zeit für die Suche eines Nachfolgers zu haben, wenn einer ihrer Leistungsträger das Arbeitsverhältnis beendet. Bedenken müssen sie in
Tipp Nr. 123: Kündigung unerkannter Schwerbehinderter in der Wartezeit Ziel eines Arbeitgebers, der sich von einem Arbeitnehmer trennen möchte, ist, die Trennung ohne vermeidbare materielle
Arbeitgeber haben das Ziel, rechtswidrige Diskriminierungen zu vermeiden. Verstoßen sie z.B. gegen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), kann dies nicht nur zu Entschädigungs- oder