Tipp Nr. 146: Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen durch Änderung einer Gesamtzusage mithilfe einer Betriebsvereinbarung
Tipp Nr. 146 Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen durch Änderung einer Gesamtzusage mithilfe einer Betriebsvereinbarung Arbeitgeber sind betriebswirtschaftlich daran interessiert, freiwillige Leistungen, die sie der gesamten Belegschaft