Tipp Nr. 80: Richtiger Umgang mit der Auftraggeberhaftung beim Mindestlohn
Eine der umstrittensten Regelungen im neuen Mindestlohngesetz stellt dessen § 13 dar. Nach dieser Vorschrift findet § 14 des Arbeitnehmer – Entsendegesetzes (AEntG)entsprechend Anwendung. Diese