Tipp Nr. 118: Vermeidung einer Überalterung der Belegschaft durch Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen
Arbeitgeber sind regelmäßig daran interessiert, dass Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Unternehmen ausscheiden, damit z.B. Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung als Arbeitnehmer weiter beschäftigt