Tipp Nr. 200: Der richtige Umgang bei Tarifverhandlungen mit dem „Gewerkschaftsbonus“ im Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag (Rz. 585) sieht einen ā#Gewerkschaftsbonusā vor. Danach soll die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver gemacht werden. Vor diesem Hintergrund