Tipp Nr. 65: Verringerung der Anzahl der Betriebsräte durch Teilnahme an der Wahl des Hauptbetriebs
Die Tätigkeit von Betriebsräten führt für Arbeitgeber zu zusätzlichen Kosten. Er hat u.a. nach § 40 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten