Tipp Nr. 191 Der Arbeitgeber erhält keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – und nun ?
Arbeitgeber haben ein erhebliches finanzielles Interesse daran, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur dann zu leisten, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist. Das Vorliegen einer solchen Arbeitsunfähigkeit