Suche

Tipp Nr. 151: Die Prüfung der ordnungsgemäßen Organisation der Betriebsversammlung

Tipp Nr. 151 Die Prüfung der ordnungsgemäßen Organisation der Betriebsversammlung
Betriebsversammlungen sind sowohl für den Betriebsrat als auch für den Arbeitgeber von Interesse. Sie dienen einerseits der Aussprache zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft und andererseits der Information der Belegschaft durch den Arbeitgeber. Bei deren Organisation sind in der Praxis viele Einzelheiten zu beachten, um Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vermeiden, die zu materiellen und immateriellen Belastungen führen können.
Die falsche Strategie:
Strategisch falsch wäre es, Betriebsversammlungen ohne nähere Prüfung stattfinden zu lassen. Bedenkt man die finanziellen Folgen, die derartige Versammlungen schon allein aufgrund der bezahlten Freistellung der an ihr teilnehmenden Arbeitnehmer haben, sollte der Arbeitgeber die vom Betriebsrat vorgenommene Organisation kritisch prüfen und ggf. Meinungsverschiedenheiten mit dem Betriebsrat frühzeitig besprechen und im Ausnahmefall gerichtlich vorgehen.
Die richtige Strategie:
Folgende Punkte sollte der Arbeitgeber in jedem Fall überprüfen, obwohl der Betriebsrat die Versammlung organisiert:
– Die Wahl der richtigen Art der Versammlung
– Ordnungsgemäße Einberufung
– Frist
– Tagesordnung
– Mögliche Zahl der Versammlungen
– Regelmäßige Betriebs- oder Abteilungsversammlungen
– Zusätzliche („weitere“) Betriebs- oder Abteilungsversammlungen
– Außerordentliche Betriebsversammlung bzw. Abteilungsversammlungen
– Zeitpunkt der Betriebsversammlung
– Regelmäßige und zusätzliche Betriebs- und Abteilungsversammlungen
– Außerordentliche Betriebsversammlung
– Einzuladende Personen
– Auswahl des Orts der Versammlung
– Dauer der Versammlung
Ausführlich zu „Die Organisation der Betriebsversammlung – – Ein Ablaufplan für die Praxis – Kleinebrink, ArbRB 2019, 349