Die Abmahnung ist in der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis von erheblicher Bedeutung. Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zu einer ordnungsgemäßen Kündigung. Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Sachen „Emmely“ kann sie außerdem die bei einer verhaltensbedingten Kündigung stets vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers beeinflussen. Personalpolitisch dient eine Abmahnung vorrangig aber dazu, einen Arbeitnehmer nach einer Pflichtverletzung wieder zu einem ordnungsgemäßen Verhalten hinzuführen.
Beachtet der Arbeitgeber die Vorgaben der Rechtsprechung nicht, droht ihm in vielen Fällen ein Verlust von Rechten. Erschwerend kommt hinzu, dass auf gesetzliche Grundlagen nicht zurückgegriffen werden kann, um festzustellen, wann eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich und wann sie ordnungsgemäß ist. Die arbeitsrechtliche Abmahnung beruht allein auf Richterrecht. Die Kenntnis der einschlägigen Entscheidungen ist daher unerlässlich.
Vorrangig benötigt ein Personalverantwortlicher oder sonstiger Berater die Kenntnisse zur Abmahnung aber, um im Vorfeld die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen.
Beispiele hierfür sind die Strategietipps
- Die vorsorgliche Abmahnung (Tipp Nr. 105)
- Die Abmahnung gegenüber dem Betriebsrat als Gremium (Tipp Nr. 104)
- Der strategische Umgang mit Gegendarstellungen bei der Vorbereitung von Kündigungen (Tipp Nr. 101)
- Strategische Gestaltung des Inhalts der Abmahnung – Darstellung der Pflichtverletzung (Tipp Nr. 88)
- Vermeidung der durch eine Delegation des Abmahnungsrechts entstehenden Gefahren (Tipp Nr. 57)
- Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (Nr. 48)
- Vorsorgliche Ahndung von Pflichtverstößen – die vorweggenommene Abmahnung (Nummer 42)
Eine Hilfestellung bietet das soeben in 3. Auflage von Kleinebrink erstellte Werk „Abmahnung – ein Leitfaden für die Praxis“.
Das Buch, das 278 Seiten umfasst, kann zum Preis von 39 Euro unmittelbar über den Luchterhand-Verlag oder über den Buchhandel bezogen werden.