Tipp Nr.155: Corona 2 Erweiterte Möglichkeiten geringfügiger Beschäftigung
Tipp Nr. 155 Corona 2 Erweiterte Möglichkeiten geringfügiger Beschäftigung Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des Sozialrechts ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den