Tipp Nr.145: Vermeidung einer Diskriminierung Schwerbehinderter im Bewerbungsverfahren durch Beachtung von Förderpflichten
Tipp Nr. 145: Vermeidung einer Diskriminierung Schwerbehinderter im Bewerbungsverfahren durch Beachtung von Förderpflichten Ein betriebswirtschaftliches Ziel von Arbeitgebern ist, materielle und immaterielle Nachteile zu vermeiden,